VORSCHRIFTEN zur Kommission der Einrichtung „Regionales Zentrum für vorbeugende Desinfektion Gomel“ zur Korruptionsbekämpfung im Auftrag von 9 Martha 2002 Jahr Nr. 12

  1. Diese Verordnung legt das Verfahren für die Einrichtung und Arbeitsweise der Kommission in der Einrichtung „Regionales Zentrum für vorbeugende Desinfektion Gomel“ fest. (im Folgenden: Institution) zur Korruptionsbekämpfung (Als nächstes kommt die Provision.).
  2. Die Kommission wird auf Anordnung der Institution in Höhe von mindestens fünf Mitgliedern gebildet.

Председателем комиссии является главный врач учреждения (weiter - Anführer), und in seiner Abwesenheit die Person, in seiner Eigenschaft handelt.

Der Sekretär der Kommission wird in der Sitzung der Kommission aus ihrer Mitte gewählt..

Die Zusammensetzung der Kommission wird aus den Mitarbeitern der Einrichtung gebildet, einschließlich Kuratoren (umsetzen) finanzielle und wirtschaftliche Tätigkeit, Buchhaltung, Verwaltung von Haushaltsmitteln, Erhaltung des Eigentums und effiziente Nutzung des Eigentums, Personal- und Rechtsarbeit, а по решению руководителя учреждения — также из числа граждан и представителей юридических лиц.

  1. Die Kommission orientiert sich bei ihrer Tätigkeit an der Verfassung der Republik Belarus, Gesetz der Republik Belarus vom 15.07.2015 № 305-3 „Über den Kampf gegen Korruption“, andere regulatorische Rechtsakte, durch diese Verordnung.
  2. Die Hauptaufgaben der Kommission sind:

Sammlung von Informationen über Verstöße gegen die Antikorruptionsgesetze, von Mitarbeitern der Einrichtung begangen;

Verallgemeinerung und Analyse des eingehenden, auch von Regierungsbehörden, Bekämpfung der Korruption, Informationen über Verstöße gegen die Antikorruptionsgesetze durch Mitarbeiter der Einrichtung;

rechtzeitige Erkennung von Korruptionsrisiken und Ergreifen von Maßnahmen zu deren Neutralisierung;

Entwicklung und Organisation von Antikorruptionsmaßnahmen in der Institution, Analyse der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen;

Koordinierung der Aktivitäten der Strukturabteilungen der Institution zur Umsetzung von Antikorruptionsmaßnahmen;

Interaktion mit Regierungsbehörden, Bekämpfung der Korruption, öffentliche Verbände und andere Organisationen zu Fragen der Korruptionsbekämpfung;

Berücksichtigung von Fragen der Prävention und Beilegung von Interessenkonflikten;

Berücksichtigung von Fragen der Einhaltung der Unternehmensethik;

Ergreifen von Maßnahmen zur Beseitigung der Folgen von Korruptionsdelikten, Straftaten, Schaffung von Bedingungen für Korruption, und andere Verstöße gegen die Antikorruptionsgesetze.

  1. Die Kommission nimmt zur Lösung der ihr übertragenen Aufgaben folgende Hauptaufgaben wahr:

beteiligt sich im Rahmen seiner Zuständigkeit an der Ausführung der Weisungen des Anstaltsleiters und höherer staatlicher Stellen zur Verhütung von Straftaten, Schaffung von Bedingungen für Korruption und Korruptionsverstöße;

führt Aufzeichnungen über eingehende Daten von Strafverfolgungs- und Regulierungsbehörden, andere staatliche Stellen und Organisationen, sowie in den Beschwerden von Bürgern und juristischen Personen enthaltene Informationen über Verstöße gegen die Antikorruptionsgesetze durch Mitarbeiter der Einrichtung, analysiert solche Informationen;

hört in seinen Sitzungen die Leiter nachgeordneter Organisationen über die laufende Arbeit zur Korruptionsprävention;

interagiert mit Regierungsbehörden, Bekämpfung der Korruption, öffentliche Verbände und andere Organisationen zu Fragen der Korruptionsbekämpfung;

trifft Entscheidungen im Rahmen seiner Zuständigkeit, überwacht deren Umsetzung;

Entwicklung von Maßnahmen zur Vorbeugung und (oder) Situationen lösen, in dem die persönlichen Interessen des Mitarbeiters der Einrichtung berücksichtigt werden, seine Frau (Gattin), nahe Verwandte oder Schwiegereltern beeinflussen oder beeinflussen möglicherweise die ordnungsgemäße Leistung dieses Mitarbeiters durch seinen Beamten (Arbeit) Verantwortlichkeiten - Interessenkonflikt;

entwickelt und ergreift Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung;

рассматривает предложения членов комиссии о привлечении к дисциплинарной ответственности работников, Straftäter, Schaffung von Bedingungen für Korruption, und Korruptionsdelikte;

prüft die Vorschläge der Kommissionsmitglieder zur Verbesserung der methodischen und organisatorischen Arbeit zur Korruptionsbekämpfung;

entwickelt Vorschläge für Maßnahmen zur Reaktion auf Informationen, in den Beschwerden von Bürgern und juristischen Personen enthalten, zu Manifestationen von Korruption;

berücksichtigt die Vorschläge der Mitglieder der Kommission zur Mitarbeiterförderung, Unterstützung bei der Prävention von Korruptionserscheinungen und deren Aufdeckung, Aufdeckung von Straftaten, Schaffung von Bedingungen für Korruption, und Korruptionsdelikte;

übt andere Funktionen gemäß der Gesetzgebung der Republik Belarus aus.

  1. Деятельность комиссии осуществляется в соответствии с планом работы на календарный год, in der Abschlusssitzung der Kommission Ende des Jahres genehmigt.

Vorschläge zur Aufnahme in den jährlichen Arbeitsplan der Kommission werden von Mitgliedern der Kommission eingereicht, иными работниками учреждения в период с 1 November bis 1 Dezember des laufenden Jahres.

Der Arbeitsplan der Kommission für das Kalenderjahr mit einer Liste der in den Sitzungen der Kommission zu behandelnden Themen muss spätestens auf der offiziellen Website der Institution im globalen Computernetzwerk Internet veröffentlicht werden 15 Kalendertage ab dem Datum der Genehmigung.

Datumsinformationen, Zeit und Ort der Sitzung der Kommission werden spätestens auf der offiziellen Website der Institution im globalen Computernetzwerk Internet veröffentlicht 15 Kalendertage vor dem Tag der Sitzung der Kommission.

  1. Personen können nicht gleichzeitig Mitglieder der Kommission sein, verheiratet oder eng verwandt oder verwandt.
  2. Kommissionsvorsitzender:

trägt die persönliche Verantwortung für die Tätigkeit der Kommission;

organisiert die Arbeit der Kommission;

bestimmt Ort und Zeit der Sitzungen der Kommission;

genehmigt die Tagesordnung der Sitzungen der Kommission und das Verfahren zur Behandlung von Fragen in ihren Sitzungen, nimmt bei Bedarf Änderungen vor;

erteilt den Mitgliedern der Kommission Weisungen zu Fragen ihrer Tätigkeit, überwacht deren Umsetzung.;

ergreift unverzüglich Maßnahmen, um einen Interessenkonflikt oder seine Beilegung zu verhindern, sobald er Informationen über sein Auftreten oder die Möglichkeit seines Auftretens im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Aufgaben eines Kommissionsmitglieds erhält;

übt andere Aufgaben gemäß dieser Verordnung aus;

Erreicht die Kommission bei ihrer Sitzung nicht die erforderliche Anzahl von Mitgliedern, so legt der Vorsitzende den Termin für eine neue Sitzung fest, spätestens jedoch einen Monat nach dem Datum der gescheiterten Sitzung.

  1. Das Mitglied der Kommission hat das Recht:

Vorschläge zu Problemen machen, im Zuständigkeitsbereich der Kommission;

Sprechen Sie bei Sitzungen der Kommission und leiten Sie die Abstimmung über die eingebrachten Vorschläge ein;

Stellen Sie anderen Teilnehmern der Sitzung gemäß der Tagesordnung Fragen und erhalten Sie sachliche Antworten darauf;

Machen Sie sich mit den Protokollen der Sitzungen der Kommission und anderen Materialien vertraut,

im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten;

Im Falle einer Unstimmigkeit mit der Entscheidung der Kommission äußern Sie schriftlich eine abweichende Meinung zu der behandelten Frage, vorbehaltlich der obligatorischen Anlage zum Protokoll der Kommissionssitzung;

andere Befugnisse ausüben, um die der Kommission übertragenen Aufgaben und Funktionen zu erfüllen.

  1. Das Ausschussmitglied muss:

Mitarbeit bei der Vorbereitung von Ausschusssitzungen, einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung für die Sitzung der Kommission;

an Ausschusssitzungen teilnehmen, und im Falle der Unmöglichkeit, daran teilzunehmen, benachrichtigen Sie den Vorsitzenden der Kommission schriftlich;

durch Beschluss der Kommission (im Namen seines Vorsitzenden) Nehmen Sie an laufenden Aktivitäten zur Ermittlung von Straftatbeständen teil, Schaffung von Bedingungen für Korruption, und Korruptionsdelikte, sowie Nichteinhaltung der Antikorruptionsgesetze;

den Vorsitzenden der Kommission unverzüglich schriftlich über den Eintritt eines Interessenkonflikts oder die Möglichkeit seines Auftretens im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Aufgaben eines Kommissionsmitglieds zu informieren;

die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft und ordnungsgemäß wahrzunehmen;

Nimm keine Aktion, Diskreditierung der Kommission;

den Beschlüssen der Kommission Folge leisten (Weisungen seines Vorsitzenden).

Kommissionsmitglied, sowie die an seiner Arbeit beteiligten Spezialisten, für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der ihnen übertragenen Pflichten verantwortlich, sowie Offenlegung von Informationen, während der Arbeit der Kommission erhalten.

Mitglied der Kommission bis spätestens 3 Kalendertage vor dem Tag der Kommissionssitzung übermittelt dem Sekretär der Kommission Informationen und Referenzmaterialien zu Themen, zur Behandlung in der Sitzung vorgesehen.

  1. Sekretär der Kommission:

fasst Materialien zusammen, zur Prüfung in den Sitzungen der Kommission erhalten;

pflegt die Ausschussdokumentation;

informiert die Mitglieder der Kommission und eingeladene Personen über den Ort, Zeitpunkt und Tagesordnung der Ausschusssitzung;

führt die Registrierung durch, Abrechnung und Aufbewahrung der Sitzungsprotokolle der Kommission und der ihnen beigefügten Materialien;

sorgt dafür, dass die Mitglieder der Kommission mit den Protokollen der Sitzungen der Kommission vertraut gemacht werden.

Der Sekretär der Kommission macht die Mitglieder der Kommission innerhalb von 3 Tagen vor dem Tag der Kommissionssitzung mit Informationen und Referenzmaterialien bekannt, vom Auftragnehmer bereitgestellt, по вопросам повестки заседания.

Die Protokolle der Sitzungen der Kommission und die dazugehörigen Materialien werden aufbewahrt 10 Jahre.

  1. Die Behinderung der Kommissionsmitglieder bei der Ausübung ihrer Befugnisse ist unzulässig und mit der Verhängung gesetzlicher Strafen verbunden..
  2. Bürger und juristische Personen haben das Recht, der Institution Vorschläge zu Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung zu unterbreiten, im Zuständigkeitsbereich der Kommission.

Vorschläge von Bürgern und juristischen Personen zu Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, im Zuständigkeitsbereich der Kommission, in einer Sitzung der Kommission erörtert und den Unterlagen dieser Sitzung beigefügt.

 

Die Anforderungen gelten für Vorschläge von Bürgern und juristischen Personen zu Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und das Verfahren zu ihrer Prüfung., vorgesehen durch die Gesetzgebung über Beschwerden von Bürgern und juristischen Personen.

Im Falle einer Uneinigkeit mit den Ergebnissen der Prüfung des Vorschlags über Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung ist ein Bürger berechtigt, Eine juristische Person hat das Recht, einen entsprechenden Vorschlag zu Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung an eine höhere staatliche Stelle zu richten (Organisation) und (oder) andere staatliche Stelle entsprechend der Zuständigkeit, durch Antikorruptionsgesetze festgelegt.

  1. Ausschusssitzungen finden nach Bedarf statt., unter anderem zur Prüfung konkreter Verstöße gegen die Antikorruptionsgesetze, die die Kommission im Rahmen ihrer Tätigkeit festgestellt hat, einschließlich Straftaten, Schaffung von Bedingungen für Korruption, und Korruptionsdelikte, aber mindestens einmal im Quartal.

Über die Einberufung der Kommission entscheidet der Vorsitzende der Kommission oder auf Vorschlag von mindestens einem Drittel ihrer Mitglieder.. An der Sitzung der Kommission nehmen Vertreter juristischer Personen und Bürger teil, in Bezug auf die der Vorsitzende der Kommission beschlossen hat, sie ohne Stimmrecht zu dieser Sitzung einzuladen.

Während des Treffens besprochene Themen, verwandt:

mit festgestellten Verstößen von Mitarbeitern der Institution gegen die Antikorruptionsgesetzgebung, sie zur Rechenschaft zu ziehen, Beseitigung von Verstößen, ihre Folgen, sowie Ursachen und Bedingungen, hat zur Begehung dieser Verstöße beigetragen;

in Übereinstimmung mit dem Verfahren zur Warenbeschaffung in der Einrichtung (funktioniert, Dienstleistungen);

mit dem Status der Debitorenbuchhaltung, die Gültigkeit der Verwendung von Haushaltsmitteln in der Institution;

mit der Rechtmäßigkeit der Nutzung von Eigentum;

mit der Gültigkeit des Abschlusses von Verträgen zu den Bedingungen des Zahlungsaufschubs;

bei der Beilegung oder Vermeidung von Interessenkonflikten.

На заседании комиссии рассматриваются предложения граждан юридических лиц о мерах по противодействию коррупции и иные вопросы, im Zuständigkeitsbereich der Kommission.

  1. Die Entscheidung der Kommission ist für die Mitarbeiter der Einrichtung bindend. Scheitern und (oder) Die unsachgemäße Umsetzung der Entscheidung der Kommission zieht eine Haftung nach dem Gesetz nach sich.
  2. Der Beschluss der Kommission wird in offener Abstimmung gefasst und gilt als angenommen., wenn die Mehrheit der Ausschussmitglieder dafür gestimmt hat, die bei der Sitzung anwesenden Personen.
  3. Kommissionsmitglieder sind bei der Diskussion von Entscheidungsentwürfen gleichberechtigt. Entscheidungen werden mit der Mehrheit der Gesamtzahl der Kommissionsmitglieder getroffen., die bei der Sitzung anwesenden Personen. Bei Stimmengleichheit kommt es zur Entscheidung, für den der Vorsitzende der Ausschusssitzung gestimmt hat.
  4. Die Entscheidung der Kommission wird im Protokoll der Kommissionssitzung dokumentiert., das innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum seiner Aufbewahrung erstellt wird, unterzeichnet vom Vorsitzenden der Sitzung und dem Sekretär der Kommission, Danach wird es innerhalb von 5 Tagen vom Sekretär der Kommission seinen Mitgliedern und anderen interessierten Parteien vorgelegt.
  5. Das Protokoll legt fest:

Ort und Zeit der Ausschusssitzung; Name und Zusammensetzung der Kommission;

Informationen zu den Teilnehmern der Kommissionssitzung, Nichtmitglieder;

Tagesordnung für eine Ausschusssitzung, den Inhalt der betrachteten Themen und Materialien;

Entscheidungen der Kommission;

Informationen zu den Materialien, die dem Protokoll der Kommissionssitzung beigefügt sind.

  1. Bevollmächtigte Mitarbeiter können als Beobachter an Sitzungen der Kommission teilnehmen. (Arbeitskräfte) Organe des Staatskontrollausschusses, Innere Angelegenheiten der Republik Belarus, Büro des Staatsanwalts.
  2. Der Informationsaustausch zwischen der Institution und der Mutterorganisation über die aufgedeckten Korruptionstatbestände erfolgt schriftlich durch Information über das System der abteilungsübergreifenden elektronischen Dokumentenverwaltung staatlicher Stellen (SMDO) während 5 Kalendertage ab dem Tag, als die Tatsache der Korruption bekannt wurde.

Informationen über die aufgedeckte Tatsache der Korruption sollten enthalten: Familienname, Nachname, Name, Nachname (wenn überhaupt), Arbeitsplatz, die Position einer Person, ein Korruptionsdelikt begangen hat, Information über, Was genau ist Korruption?, Maßnahmen ergriffen.

Bilanzierung der aufgedeckten Tatsachen von Korruptionsverstößen, auch gerichtlich angeordnet, erfolgt in der antragsgemäßen Form 1 zu dieser Verordnung.

Den Mitgliedern der Kommission wird Zugang zu diesen Informationen gewährt, um den Sachverhalt bei einer Sitzung der Kommission zu berücksichtigen, Entwicklung von Maßnahmen, um ähnliche Erscheinungen in Zukunft zu verhindern, sowie andere Personen durch Beschluss (Befehl) der Leiter der Einrichtung zum Zwecke der Durchführung einer internen Revision.

  1. Offenlegung durch ein Mitglied der Kommission oder eine andere Person aus ihrem Kreis, Vertreter nachgeordneter Organisationen, die an der Arbeit der Kommission beteiligt sind, Information, was durch die Teilnahme an den Sitzungen der Kommission bekannt wurde, beinhaltet:

Disziplinarische Verantwortung; administrative Verantwortung, in Artikeln vorgesehen 23.6, 23.7 Gesetzbuch der Republik Belarus über Ordnungswidrigkeiten.

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